
Sustainability
EU-Verordnung: Was gibt es Neues?
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Der Sommer hat offiziell begonnen, und obwohl man eine Verlangsamung der Regulierungstätigkeit erwarten könnte, sind die europäischen Institutionen nach wie vor sehr aktiv. In diesem vierteljährlichen Update beginnen wir mit den neuesten Entwicklungen rund um das Omnibus-Vereinfachungspaket, untersuchen die Auswirkungen für Anleger, insbesondere im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, und schließen mit einem Blick auf weitere wichtige regulatorische Neuerungen.
CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomie
Zur Erinnerung: Die Europäische Kommission (EK) hat am 26. Februar 2025 ein Paket von Vorschlägen verabschiedet, das erste EU-Omnibus-Vereinfachungspaket (Omnibus I). Diese Initiative, die wir in einem früheren Blogbeitrag ausführlich behandelt haben, zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand insbesondere für KMU zu verringern, und umfasst Vorschläge zur Änderung von drei wichtigen Rechtsrahmen: der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der EU-Taxonomieverordnung (EU-Taxonomie) und der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD).
Während das Ziel der Vereinfachung allgemein begrüßt wird, hat Omnibus I zu einer gewissen Verwirrung auf dem Markt geführt. Viele Organisationen arbeiten nun daran, die ursprüngliche Absicht und Zielsetzung dieser Rahmenwerke wiederherzustellen, die darauf ausgerichtet waren, Nachhaltigkeit und Rechenschaftspflicht in der gesamten EU-Wirtschaft zu fördern.
Der Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments (EP) unter Federführung des Berichterstatters Jörgen Warborn (EVP) enthält eine Reihe von Änderungsvorschlägen zum Omnibus-I-Paket der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Diese Änderungsvorschläge sehen eine Anhebung der Berichtsschwellen und die Abschaffung der Verpflichtung zur Erstellung von Klimaschutzplänen vor. Der Entwurf enthält außerdem Ausnahmeregelungen für Tochtergesellschaften und fordert klarere rechtliche Definitionen. Diese Änderungen stoßen auf starken Widerstand von S&D, Renew und den Grünen, die argumentieren, dass sie die Rechenschaftspflicht schwächen und die Ziele des Green Deal gefährden. Die Abstimmung im Rechtsausschuss über den Entwurf wird für Oktober 2025 erwartet, danach muss eine Plenarabstimmung über den Bericht stattfinden. Der endgültige Bericht wird die Position des EP während der anschließenden Trilog-Verhandlungen bestimmen, die voraussichtlich Ende dieses Jahres beginnen werden.
Auswirkungen für Investoren: Navigation in einem sich wandelnden Umfeld
Die CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomie bilden weiterhin die Grundlage für Investoren, die Nachhaltigkeitsrisiken richtig einschätzen und ESG-Faktoren integrieren wollen, nicht nur um Rahmenwerke wie SFDR und MiFID II einzuhalten. Noch wichtiger ist, dass sie uns ermöglichen, unserer treuhänderischen Pflicht nachzukommen, ESG-Aspekte in die Fundamentalanalyse einzubeziehen. Aus diesem Grund fordern wir Unternehmen weiterhin nachdrücklich auf, wesentliche und relevante ESG-Informationen auf konsistente und entscheidungsrelevante Weise offenzulegen.
Wir erleben derzeit auch die ersten Schritte einer möglicherweise umfassenden Überarbeitung einer für Finanzmarktteilnehmer wichtigen Verordnung: der Verordnung über die Offenlegung von Informationen über Nachhaltigkeit (SFDR). Wie in unserem vorherigen Blogbeitrag erläutert, führt die Europäische Kommission derzeit intensive Gespräche mit Interessengruppen über die künftige Struktur der SFDR, insbesondere über die Einführung neuer Produktkategorien.
Die Überprüfung der SFDR-Level-1-Vorschriften wird bis Ende dieses Quartals erwartet, wobei sich die Diskussionen auf die Ersetzung der aktuellen Klassifizierungen in Artikel 8 und 9 durch neue Kategorien „nachhaltig“ und „Übergang“ konzentrieren. Diese Vorschläge finden breite Unterstützung, insbesondere die Idee einer eigenen Übergangskategorie, die als pragmatischer Weg angesehen wird, um den Realitäten der Dekarbonisierungswege Rechnung zu tragen. Größere Vorsicht herrscht jedoch hinsichtlich der Idee einer dritten Kategorie für Produkte, die „ESG-Merkmale fördern“, ohne die Schwellenwerte der beiden anderen Kategorien zu erfüllen. Die Interessengruppen haben Bedenken geäußert, dass dies zu einer Wiederholung der Unklarheiten und Greenwashing-Risiken führen könnte, die mit einigen Fonds verbunden sind, die gemäß der SFDR als Artikel 8 klassifiziert sind.
Es besteht auch ein starker Konsens darüber, dass objektive, vergleichbare Kriterien erforderlich sind, insbesondere für den Nachweis eines positiven Beitrags und die Anwendung von Ausschlusskriterien. Viele verweisen auf die Leitlinien der ESMA zu Fondsnamen als nützliche Referenz für die Festlegung klarer Erwartungen.
Daten im Mittelpunkt: Überprüfung der ESRS
In diesem sich wandelnden regulatorischen Umfeld bleibt eines konstant: die zentrale Rolle von Daten. Zuverlässige, vergleichbare und für Entscheidungen relevante Nachhaltigkeitsdaten sind die Grundlage für eine wirksame ESG-Integration und die Einhaltung regulatorischer Vorschriften. In diesem Zusammenhang ist die laufende Überprüfung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) von besonderer Bedeutung.
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) leitet derzeit die Bemühungen zur Vereinfachung des ESRS-Rahmens. In einem im Juni veröffentlichten Fortschrittsbericht wird geschätzt, dass die obligatorischen Datenpunkte um über 50 % reduziert werden könnten. Eine Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsprüfung wird als notwendig erachtet, und eine Angleichung an die Standards des International Sustainability Standards Board wird geprüft, wo immer sich die Möglichkeit dazu bietet.
Die Überprüfung zielt auch darauf ab, die Kohärenz mit der SFDR zu verbessern und den Grundsatz der „unverhältnismäßigen Kosten und Aufwendungen” breiter anzuwenden. Ein Entwurf soll bis Ende Juli vorliegen, eine endgültige Stellungnahme wird für Oktober erwartet.
Richtlinie über umweltbezogene Angaben: Ein Rückschritt im Kampf gegen Greenwashing?
Inmitten der laufenden Regulierungsreformen hat ein Vorschlag eine überraschende Wendung genommen: Die Richtlinie über umweltbezogene Angaben, die darauf abzielte, umweltbezogene Marketingaussagen zu regulieren und Greenwashing zu bekämpfen, droht nun zurückgezogen zu werden.
Am 18. Juni 2025 beantragte die EVP offiziell die Rücknahme der Richtlinie und begründete dies mit einem übermäßigen Verwaltungsaufwand, insbesondere mit dem vorgeschlagenen System der Vorabgenehmigung für Umweltangaben.
Eine für den 23. Juni geplante wichtige Verhandlungsrunde wurde abgesagt, und ohne die Unterstützung der EVP ist es unwahrscheinlich, dass die Richtlinie vorankommt. Die Kommission hat inzwischen ihre Absicht bestätigt, den Vorschlag zurückzuziehen, obwohl einige Europaabgeordnete argumentieren, dass die Trilog-Gespräche noch fortgesetzt werden könnten.
Umwelt- und Verbraucherverbände haben ebenfalls Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich der Abhängigkeit der Richtlinie von der Methode des ökologischen Produktfußabdrucks, die ihrer Meinung nach nachhaltige Landwirtschaft benachteiligen könnte. Viele warnen jedoch davor, dass die Aufgabe der Richtlinie die Haltung der EU gegen Greenwashing schwächen und Unsicherheit für Unternehmen und Verbraucher schaffen könnte.
Vereinbarkeit von Regulierung, Wirtschaft und Finanzen im ESG-Bereich
Zwar scheint es einen wachsenden Widerstand gegen ESG und damit verbundene Vorschriften zu geben, doch die Realität ist weitaus differenzierter. Wenn man den Unternehmen zuhört, wird deutlich, dass Begriffe wie „Wandel“ und „nachhaltig“ nach wie vor fester Bestandteil ihres Vokabulars sind – sie wurden nicht aufgegeben. Im Gegenteil, viele Unternehmen unterstützen weiterhin die Kernprinzipien und Ziele der kohlenstoffarmen Wirtschaft der Europäischen Union, da es keine anderen wirtschaftlich tragfähigen Alternativen gibt.
Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft beispielsweise werden zunehmend nicht nur als ökologische Notwendigkeit, sondern auch als solide Geschäftslogik angesehen. Sie müssen jedoch für Geschäftsmodelle neu überdacht werden – nicht nur für einzelne Produkte. Wie einige zu Recht betont haben, ist es an der Zeit, Regulierung und Wirtschaft in Einklang zu bringen und, allgemeiner gesagt, Regulierung, Wirtschaft und Finanzwesen aufeinander abzustimmen, da unsere Interessen konvergieren müssen.
Aus diesem Grund ist der Zugang zu relevanten, hochwertigen Daten von entscheidender Bedeutung. Was wir brauchen, ist nicht eine Verringerung des Geltungsbereichs der Regulierung, sondern eine Vereinfachung der Vorschriften selbst. Auch Vorhersehbarkeit ist von entscheidender Bedeutung: Unternehmen brauchen einen stabilen regulatorischen Rahmen mit klaren Zeitvorgaben. Gleiches gilt für den Finanzsektor, der ebenfalls Unsicherheiten ablehnt.
Angesichts der Klimakrise kämpfen wir trotz jahrzehntelanger Warnungen von Wissenschaftlern ständig gegen die Zeit. Regulierung spielt eine entscheidende Rolle dabei, Bewusstsein in Handeln umzusetzen. Sie darf jedoch keinen unfairen Wettbewerb schaffen oder falsche Anreize setzen, insbesondere für Unternehmen, die bereits eine Vorreiterrolle im Bereich Nachhaltigkeit einnehmen.
Nachhaltige Finanzwirtschaft ist – wie die Finanzwirtschaft insgesamt – kein linearer Prozess. Es wird immer Höhen und Tiefen geben. Der derzeitige Widerstand in den USA ist nicht völlig überraschend, da das Land noch nie eine globale Führungsrolle im Bereich ESG inne hatte. Die eigentliche Dynamik liegt woanders. Heute hat sich die Diskussion insbesondere vor dem komplexen geopolitischen Hintergrund in Richtung Energieeffizienz und technologische Dominanz verlagert.
Vor diesem Hintergrund sollte „Business as usual“ kein kontroverses Konzept sein, sondern ein Aufruf zu pragmatischen, abgestimmten und zukunftsorientierten Maßnahmen.
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